Möllenhagen - ein Dorf zwischen Industrie und Landwirtschaft
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Ein Gedenkstein ist das geschichtliche Symbol

 

 

Weit stärker als in anderen deutschen Territorien hatte es der grundbesitzende Adel in Mecklenburg verstanden, seine politische und ökonomische Position auf Kosten der landes­herrlichen Zentralgewalt auszubauen. Besonders nachtei­lig wirkte sich das auf die Lage der ländlichen Bevölkerung aus.

Dieses System war gekennzeichnet durch eine starke Be­schneidung der Rechte der werktätigen Landbevölkerung und durch eine permanente Orientierung auf rein feudale Produktionsverhältnisse. Dieses System, das der Entwicklung kapitalistischer Produktionsformen keinen Raum gab, prägte in Mecklenburg das Gesicht der spätfeudalen Landwirtschaft.

Unter der ökonomischen und politischen Macht von 1 600 Großgrundbesitzern (die über 60 Prozent des gesamten Bodens in Mecklenburg in ihrem Besitz hatten) wurde dieses ursprüngliche Bauernland eine einzige Domäne sprichwört­licher feudaler Rückständigkeit. Als „echtes Junkerparadies" wurde Mecklenburg von seinem berühmten Dichter Fritz Reuter mit treffendem Spott in seinem Werk „Urgeschichte Mecklenburgs" gebrandmarkt.

Und in dem 1848 von ihm geschriebenen, sehr treffenden gesellschaftskritischen Roman „Herr von Hakensterz und seine Leibeigenen" bezeichnet er Mecklenburg in sozialer Hinsicht als „das Land der Extreme", in dem „Hochwohl­geborene und dummstolze Junker" ihre Tagelöhner, Deputanten und Instleute grausam unterdrückten und ausbeuteten. Damit war Mecklenburg nicht nur als Junkerparadies, sondern auch als Landarbeiterhölle bekannt.

 

 

Was war kennzeichnend für die ökonomische Lage der Tagelöhner:

  • deren vollkommene Abhängigkeit von der Willkür und den Launen der Gutsbesitzer;

  • der „freie" Landarbeiter konnte genau wie in der Zeit der Leibeigenschaft noch geschlagen werden;
  • der Gutsherr bestimmte die Dauer der Arbeitszeit. Ernst Boll (Geograph und Regionalhistoriker; 1817--1868) schreibt dazu: „Sie begann im allgemeinen im Winter mit dem Sonnenaufgang und endete mit dem Sonnenuntergang; im Sommer dauerte sie von 6.00 Uhr bis Sonnenuntergang."
  • Tagelöhner erhielten nur Arbeit, wenn sie sich kontraktlich verpflichteten, „treu und fleißig" zu dienen und dem Gutsherrn „unbedingt gehorsam" zu sein und auch ihre ganze Familie dazu anzuhalten.

  • Sie erhielten eine durch den Gutsbesitzer zu stellende „Wohnung" (sie sollte lieber „Schmerzens- oder Seufzerhöhle" heißen), die nicht einmal den primitivsten Vor­stellungen entsprach.

  • Im Krankheitsfalle bestimmte der Gutsbesitzer über die Hinzuziehung eines Arztes.

  • Es gab Fälle, wo mecklenburgische Landabeiter Hungers starben.

Wen wundert es, wenn in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1834-1849) insgesamt 27 503 Personen (vgl. Friedrich Mager „Geschichte des Bauerntums und Bodenkultur in Mecklenburg"), meist Landarbeiter, ihre Heimat verließen und nach Amerika auswanderten. (Welche Ge­danken bewegen uns heute bei diesem Rückblick?) In ein­zelnen Fällen schlossen sich gepeinigte Tagelöhner spontan zusammen und gingen tätlich gegen ihre Peiniger vor.

Zeugnis dieser damaligen Kämpfe in unserem Kreis gibt ein Gedenkstein an der Straße bei Möllenhagen. Chausseearbeiter, die die Chaussee von Waren über Penzlin nach Neubrandenburg erbauten, haben diesen Stein - einen Findling - zur Erinnerung an die gemeinsamen Kämpfe der Tagelöhner und Arbeiter dicht östlich der Ziegelei gesetzt.

 


 
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