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Ein Gedenkstein ist das
geschichtliche Symbol
Weit stärker als in
anderen deutschen Territorien hatte es der grundbesitzende Adel in
Mecklenburg verstanden, seine politische und ökonomische Position auf
Kosten der landesherrlichen Zentralgewalt auszubauen. Besonders
nachteilig wirkte sich das auf die Lage der ländlichen Bevölkerung aus.
Dieses System war gekennzeichnet durch eine starke Beschneidung der
Rechte der werktätigen Landbevölkerung und durch eine permanente
Orientierung auf rein feudale Produktionsverhältnisse. Dieses System,
das der Entwicklung kapitalistischer Produktionsformen keinen Raum gab,
prägte in Mecklenburg das Gesicht der spätfeudalen Landwirtschaft.
Unter der ökonomischen und politischen Macht von 1 600
Großgrundbesitzern (die über 60 Prozent des gesamten Bodens in
Mecklenburg in ihrem Besitz hatten) wurde dieses ursprüngliche
Bauernland eine einzige Domäne sprichwörtlicher feudaler
Rückständigkeit. Als „echtes Junkerparadies" wurde Mecklenburg von
seinem berühmten Dichter Fritz Reuter mit treffendem Spott in seinem
Werk „Urgeschichte Mecklenburgs" gebrandmarkt.
Und in dem 1848 von ihm geschriebenen, sehr treffenden
gesellschaftskritischen Roman „Herr von Hakensterz und seine
Leibeigenen" bezeichnet er Mecklenburg in sozialer Hinsicht als „das
Land der Extreme", in dem „Hochwohlgeborene und dummstolze Junker" ihre
Tagelöhner, Deputanten und Instleute grausam unterdrückten und
ausbeuteten. Damit war Mecklenburg nicht nur als Junkerparadies,
sondern auch als Landarbeiterhölle bekannt.
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Was war kennzeichnend für die ökonomische
Lage der Tagelöhner:
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deren vollkommene
Abhängigkeit von der Willkür und den Launen der Gutsbesitzer;
- der „freie" Landarbeiter konnte genau wie in
der Zeit der Leibeigenschaft noch geschlagen werden;
- der Gutsherr
bestimmte die Dauer der Arbeitszeit. Ernst Boll (Geograph und
Regionalhistoriker; 1817--1868) schreibt dazu: „Sie begann im
allgemeinen im Winter mit dem Sonnenaufgang und endete mit dem
Sonnenuntergang; im Sommer dauerte sie von 6.00 Uhr bis Sonnenuntergang."
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Tagelöhner erhielten nur Arbeit, wenn sie
sich kontraktlich verpflichteten, „treu und fleißig" zu dienen und dem
Gutsherrn „unbedingt gehorsam" zu sein und auch ihre ganze Familie dazu
anzuhalten.
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Sie erhielten eine durch den Gutsbesitzer zu
stellende „Wohnung" (sie sollte lieber „Schmerzens- oder Seufzerhöhle"
heißen), die nicht einmal den primitivsten Vorstellungen entsprach.
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Im Krankheitsfalle bestimmte der
Gutsbesitzer über die Hinzuziehung eines Arztes.
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Es gab Fälle, wo
mecklenburgische Landabeiter Hungers starben.
Wen wundert es, wenn in
der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts (1834-1849) insgesamt 27 503
Personen (vgl. Friedrich Mager „Geschichte des Bauerntums und
Bodenkultur in Mecklenburg"), meist Landarbeiter, ihre Heimat verließen
und nach Amerika auswanderten. (Welche Gedanken bewegen uns heute bei
diesem Rückblick?) In einzelnen Fällen schlossen sich gepeinigte
Tagelöhner spontan zusammen und gingen tätlich gegen ihre Peiniger vor.
Zeugnis dieser damaligen
Kämpfe in unserem Kreis gibt ein Gedenkstein an der Straße bei
Möllenhagen. Chausseearbeiter, die die Chaussee von Waren über Penzlin
nach Neubrandenburg erbauten, haben diesen Stein - einen Findling - zur
Erinnerung an die gemeinsamen Kämpfe der Tagelöhner und Arbeiter dicht
östlich der Ziegelei gesetzt.
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